Rauchfangkehrergebühr 

Da der Rauchfangkehrer nicht nur vom Glückbringen alleine Leben kann, sondern für seine Arbeit auch entlohnt werden muss, hat der Gesetzgeber einen Tarif dafür geschaffen. Laden Sie sich den Tarif, der das Entgelt für die Rauchfangkehrerarbeiten in Niederösterreich regelt, als PDF Dokument von unserer Homepage.

Download AKNÖ-Fibel 2010 Tarif (PDF Dokument)

Elisabeth Bauer KG, 2560 Berndorf (St. Veit/Triesting), Vitusweg 3 • Tel. 02672 / 822 11, Fax: DW 2
Mobil: 0664 / 124 36 47 • office@rauchfangkehrerin.at